Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Fa. Grafikwerkstatt und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Fa. Grafikwerkstatt nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Fa. Grafikwerkstatt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

1 Angebot, Vertragsabschluss, Mitwirkungspflicht:

 

1.1 Der Vertrag tritt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Bestätigung durch Fa. Grafikwerkstatt rechtswirksam in Kraft. Schriftliche Bestätigungen können gleichwohl via E-Mail versendet werden. Ein von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Vertrag erfüllt den gleichen Zweck.

1.2 Sämtliche mündlichen oder fernmündlichen Erklärungen des Auftraggebers werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Fa. Grafikwerkstatt verbindlich.

1.3 Der Auftraggeber stellt Fa. Grafikwerkstatt die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Muster oder Materialien rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, teilt der Auftraggeber unaufgefordert mit. Er steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.

1.4 Der Auftraggeber versichert Grafikwerkstatt (Carola Keil), dass sämtliche Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt Grafikwerkstatt (Carola Keil) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen.

1.5 Die von Grafikwerkstatt (Carola Keil) aufgestellten Zeitpläne stellen Annäherungswerte dar. Eine angemessene Verlängerung der Frist tritt ein, wenn der Auftraggeber die nach Punkt 1.4 zur Ausführung des Vertrages erforderlichen Voraussetzungen nicht schaffen kann. Die Frist verlängert sich ebenfalls beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Grafikwerkstatt (Carola Keil) liegen, wie Verzögerungen bei Zulieferern, Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Die oben bezeichneten Umstände hat Grafikwerkstatt (Carola Keil) auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse wird Grafikwerkstatt (Carola Keil) dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.

1.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Grafikwerkstatt (Carola Keil) eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Grafikwerkstatt (Carola Keil), einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

2 Abnahme:

 

2.1 Die Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, wenn entweder die Arbeitsergebnisse abgenommen oder in Gebrauch genommen wurden. Die erfolgreich durchgeführte Abnahme ist vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

2.2 Die Leistungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber der Bitte von Fa. Grafikwerkstatt  zur Abnahme der übersendeten Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von einer Woche nach dem Datum der Aufforderung nachgekommen ist.

2.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

3 Änderungen:

 

3.1 Fa. Grafikwerkstatt trägt nach Möglichkeit etwaigen Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung.

3.2 Nachträglich erbrachte Änderungen sind grundsätzlich zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn sie nach Umfang oder Anzahl unerheblich sind. Als Änderung gilt jede Abweichung von erstellten Briefings, Projektbeschreibungen, Pflichtenheften sowie jede Erweiterung des vertraglich festgelegten Auftragsumfangs (auch bei mündlichen Vereinbarungen).

3.3 Fa. Grafikwerkstatt hat Änderungsverlangen unverzüglich zu prüfen und, sofern notwendig, ein Angebot zur Anpassung des Auftrags zu erstellen. Widerspricht der Auftraggeber diesem nicht innerhalb von sieben Tagen ab Datum des Angebots, so gilt dies als Zustimmung zur Vertragsänderung.

 

4 Rücktritt vom Vertrag:

 

Im Falle des Rücktritts oder sonstiger vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat Fa. Grafikwerkstatt Anspruch auf Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, Ersatz der damit zusammenhängenden Kosten.

 

5 Urheberrecht und Nutzungsrechte:

 

5.1 Jeder der Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.

5.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Fa. Grafikwerkstatt weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber Grafikwerkstatt (Carola Keil) zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

5.3 Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

5.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) und dem Auftraggeber. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5.5 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil). Dasselbe gilt für eine Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Grafikwerkstatt (Carola Keil) erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

5.6 Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen.

5.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil).

5.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

6 Vergütung:

 

6.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

6.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

6.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Fa. Grafikwerkstatt berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

7 Fremdleistungen:

 

7.1 Fa. Grafikwerkstatt ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

7.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Grafikwerkstatt (Carola Keil) abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Grafikwerkstatt (Carola Keil) im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

8 Herausgabe von Daten:

 

8.1 Fa. Grafikwerkstatt ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Fa. Grafikwerkstatt ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. (Höhe nach Vereinbarung).

8.2 Hat Fa. Grafikwerkstatt dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Fa. Grafikwerkstatt verändert werden.

8.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

8.4 Fa. Grafikwerkstatt haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

9 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster:

 

9.1 Der Auftraggeber legt Fa. Grafikwerkstatt vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

9.2 Die Produktionsüberwachung durch Fa. Grafikwerkstatt erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Fa. Grafikwerkstatt berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Grafikwerkstatt (Carola Keil) zehn einwandfreie Muster unentgeltlich. Grafikwerkstatt (Carola Keil) ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

10 Haftung und Gewährleistung:

 

10.1 Fa. Grafikwerkstatt verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

10.2 Fa. Grafikwerkstatt haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

10.3 Fa. Grafikwerkstatt verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

10.4 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Fa. Grafikwerkstatt ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.5 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

10.6 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber automatisch die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Fa. Grafikwerkstatt insoweit entfällt.

10.7 Fa. Grafikwerkstatt haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

10.8 In keinem Fall haftet Fa. Grafikwerkstatt  für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10.9 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Fa. Grafikwerkstatt geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

11 Lieferzeiten / Lieferungsverzug:

 

11.1 Liefertermine bzw. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Fa. Grafikwerkstatt ausdrücklich bestätigt werden.

11.2 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist Fa. Grafikwerkstatt  nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt.

11.3 Sind keine Liefertermine oder Fertigstellungstermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Liefer- oder Fertigstellungszeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die fertig gestellte Arbeit durch einen Mitarbeiter von Grafikwerkstatt (Carola Keil) oder einen beauftragten Dritten an den Auftraggeber übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird.

11.4 Für die Dauer der Prüfung von Layouts, Texten usw. ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

11.5 Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

11.6 Für die Überschreitung der Lieferfrist ist Fa. Grafikwerkstatt nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die Fa. Grafikwerkstatt nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung, der Transport und die Veröffentlichung abhängig sind - verursacht durch Fälle höherer Gewalt - befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Fa. Grafikwerkstatt für einen etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

11.7 Bei Lieferungsverzug von Fa. Grafikwerkstattist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechtsmaßnahmen berechtigt. Der Ersatz von Verzugsschäden ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von entgangenem Gewinn, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Fa. Grafikwerkstatt.

 

12 Gestaltungsfreiheit:

 

Im Rahmen des Auftrags besteht für Grafikwerkstatt (Carola Keil) Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

13 Geheimhaltungspflicht:

 

Fa. Grafikwerkstatt  ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit Fa. Grafikwerkstatt dritte Personen zur Erfüllung ihres Auftrages heranzieht, verpflichtet Fa. Grafikwerkstatt diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

14 Schlussbestimmungen:

 

14.1 Sofern nicht anderes vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz der Grafikwerkstatt (Coburg).

14.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers (Grafikwerkstatt), sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.4 Fa. Grafikwerkstatt (Carola Keil) ist generell berechtigt, Firmennamen ihrer Kunden als Referenzen zu veröffentlichen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, muss dies ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden. Weiter behält sich Fa.Grafikwerkstatt das Recht vor, Arbeiten zu veröffentlichen.

14.5 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand 01.01.2019

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